Beitragserhöhung durch Landesverband Hessischer Imker – Sonderkündigungsrecht

Der Landesverband Hessischer Imker hat eine Erhöhung seines Jahresbeitrages ab dem kommenden Jahr um 10 Euro im Jahr (Jugendliche 5 Euro) beantragt. Die Kreisimkervereine haben bei der Vertreterversammlung mit sehr großer Mehrheit dafür gestimmt (152 Ja-Stimmen; 13 Nein-Stimmen; keine Enthaltungen). Vielfältige Aufgaben in der Zukunft und Kostensteigerungen der Vergangenheit haben diese Erhöhung notwendig gemacht. Unser Landesverband Hessischer Imker wird dadurch zukunftsfähig gemacht. 
Wir räumen Ihnen aufgrund der späten Entscheidung im Jahr ein „Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung“ ein. Sollten Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, melden Sie sich bitte schriftlich bei Stephan Ebelt stephan.ebelt@imker-giessen.de bis zum 15.12.2024. 
Wenn die Erhöhung für Sie in Ordnung ist, brauchen Sie nichts zu unternehmen.

Asiatische Hornisse in Gießen gesichtet

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) wurde in Gießen im Bereich des JLU Instituts für Anatomie zwischen Paul-Meimbergstraße und  Wartweg gesichtet. Es wurden Köderfallen aufgehängt, bisher aber noch kein Exemplar gefangen. Das Nest kann sich in einem Umkreis von etwa 1km des Sichtungsortes befinden (siehe Karte). Deshalb sollten alle Imker*innen mit Standort innerhalb bzw. in der Nähe dieses Radius ihre Völker kontrollieren. In den nächsten vier Wochen muss das Nest gefunden werden.

Nähere Informationen siehe Zeitungsartikel unter https://imkerverein-wetzlar.de/2024/10/28/wetzlarer-neue-zeitung-asiatische-hornisse-mit-texten-von-lothar-ruehl/ .

Bei Sichtung bitte Kontakt aufnehmen mit Thomas Poetsch – 0157 74153407 thpoetsch@t-online.de

Für die Suche bzw. den Aufbau von Lockstationen werden Helferinnen und Helfer gebraucht. Bitte ebenfalls bei Thomas Poetsch melden.

Hessische Honigprämierung

Einladung zur Teilnahme

Der Landesverband Hessischer Imker lädt Sie auch im Jahr 2024 zur Honigprämierung herzlich ein. Wie schon in den Vorjahren wird die Prämierung im Spätsommer stattfinden. Die Honigprämierung trägt dazu bei, den hohen Qualitätsstandard unseres hessischen Honigs auch dem Kunden gegenüber unter Beweis zu stellen und somit auch in Zukunft zu erhalten.

Die eingereichten Honige werden neben einer optisch-sensorischen Prüfung auch einer chemisch-physikalischen Analyse unterzogen. Die jeweiligen Proben/Honiglose werden auf Wassergehalt und Invertaseaktivität untersucht. Zudem wird ein Los von jedem Teilnehmer auf chemische Rückstände (Varroabekämpfungsmittel und ausgewählte Pflanzenschutzmittel) untersucht.

Eine Teilnahme bietet also auch eine preisgünstige Möglichkeit, Ihren Honig im Labor untersuchen zu lassen. Eine Sortenanalyse erfolgt nicht. Die Teilnahme an der Honigprämierung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Honig und Ihr Können einer fachkundigen und neutralen Prüfung zu unterziehen. Gleichzeitig erhalten Sie dabei wertvolle Tipps und Hinweise, um Ihr Wissen um das Thema Honigbearbeitung und Optimierung des Verkaufsgebindes im DIB-Glas zu vervollkommnen.

Die Bewertung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Prüfschema des DIB, nach dem bei Erreichen entsprechender Punktzahlen Preise und Urkunden vergeben werden. Wird Ihr Honig mit einem Preis ausgezeichnet, dürfen Sie die entsprechende Honigcharge im Imker-Honigglas des Deutschen Imkerbundes mit einem Preissiegel versehen, was sich erfahrungsgemäß sehr positiv auf die Vermarktung auswirkt.

Die errungenen Auszeichnungen werden im Rahmen des Hessischen Honigtages in Langen am 10. November diesen Jahres rechtzeitig vor dem Weihnachtgeschäft übergeben.

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Teilnahmebedingungen und Hinweise aufmerksam. Neu ist in diesem Jahr, dass die Angabe der Registriernummer bzw. Betriebsnummer(vergeben durch das Veterinäramt) auf dem Anmeldebogen für die Teilnahme zwingend ist.

Bis 28. Juli 2024: Voranmeldung mittels Excelliste per Email an Honigpraemierung@hessische-imker.de entweder durch die / den Einsender/in oder als Sammelliste durch die Vereine (empfohlen).

Pressemitteilung der Unteren Naturschutzbehörde zur Asiatischen Hornisse

Asiatische Hornisse: Sichtungen immer über Online-Portal melden

Invasive Art breitet sich in Hessen aus / Nester müssen von Fachpersonal entfernt werden

Landkreis Gießen. Die Asiatische Hornisse breitet sich seit einigen Jahren verstärkt in Deutschland aus, zunehmend auch in Hessen. Als sogenannte invasive Art muss sie bekämpft werden. Wer einzelne Tiere oder Nester entdeckt, sollte dies melden – darauf weist der Fachdienst Naturschutz des Landkreises Gießen hin. Meldungen nimmt das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) entgegen, das ein Online-Meldeportal unter http://www.hlnug.de/hornissemelden eingerichtet hat.

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist vor etwa 20 Jahren aus Asien nach Frankreich eingeschleppt worden und breitet sich seither in andere Teile Mitteleuropas aus. Über die Rheinebene gelangte sie nach Deutschland. 2019 wurde sie in Hessen erstmals im Landkreis Bergstraße nachgewiesen. Verbreitungsschwerpunkt ist seither vor allem Südhessen, wo allein im vergangenen Jahr mehr als 150 Nester entdeckt und größtenteils von Fachleuten entfernt wurden. Die Asiatische Hornisse ist aber auch bis nach Mittelhessen vorgedrungen: Im vergangenen Jahr wurde sie im Süden des Lahn-Dill-Kreises nachgewiesen.

Die Asiatische Hornisse unterscheidet sich von der einheimischen und streng geschützten Hornisse vor allem durch die Größe ihrer Nester und die Zahl der schlüpfenden Tiere. Nester werden freihängend errichtet – zum Beispiel hoch oben in Baumkronen – und können einen Durchmesser von bis zu 80 Zentimetern erreichen. In welchem Umfang durch die Asiatische Hornisse Schäden im Ökosystem, an Bienenvölkern und im Obst- und Weinbau entstehen und welche wirksamen Schutzmechanismen entwickelt werden können, wird derzeit wissenschaftlich untersucht.

Nicht mit der geschützten heimischen Hornisse verwechseln

Wie sind die Insekten zu erkennen? Einheimische Hornissen haben einen gelben Hinterleib mit den schwarzen, typisch „wespenartigen“ Binden und Punkten. Kopf und Beine sind rotbraun. Asiatische Hornissen haben einen schwarzen Hinterleib mit gelb-orangefarbenen Binden, einen schwarzen Kopf und gelbe Beine. 

Hornissen erscheinen durch ihre Größe bedrohlich, sind aber friedfertig. Sie erbeuten vor allem andere Insekten. Aggressives Verhalten zeigen sie nur, wenn sie ihre Nester verteidigen. Auf keinen Fall sollten Laien versuchen, selbst Nester zu entfernen. Zunächst ist immer die Art der Insekten zu bestimmen, um Verwechslungen zu vermeiden – denn viele einheimische Wespenarten sind streng geschützt. „Wichtig ist es, die Asiatische Hornisse in der Natur oder im heimischen Garten zu erkennen und mögliche Funde über das Meldeportal des HLNUG zu melden“, appelliert Kreis-Naturschutzdezernent Christian Zuckermann. „Nur so können Nester aufgespürt und beseitigt werden.“ Wird tatsächlich ein Nest der Asiatischen Hornisse entdeckt, koordiniert das Regierungspräsidium als zuständige Stelle die Entfernung durch geschultes Fachpersonal.

Viele weitere Informationen und Bilder bietet das HLNUG unter https://www.hlnug.de/themen/naturschutz/tiere-und-pflanzen/arten-melden/hornisse

Das Meldeportal für mögliche Sichtungen ist zu finden unter http://www.hlnug.de/hornissemelden

Bildunterschrift:

Merkmale der einheimischen und besonders geschützten Hornisse und der eingewanderten Asiatischen Hornisse. Wer eine Asiatische Hornisse entdeckt, sollte dies unter http://www.hlnug.de/hornissemelden dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) melden. (Grafik: Reiner Jahn / velutina.de)

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dirk Wingender
Pressesprecher
_____________________

Landkreis Gießen
Der Kreisausschuss
Kreisgremien und Öffentlichkeitsarbeit
Gebäude F – Raum 207
Riversplatz 1-9
35394 Gießen

Telefon: 0641 9390-1470

Mobil: 0176 19390-823
dirk.wingender@lkgi.de
pressestelle@lkgi.de
www.lkgi.de

Schwarzes Brett

Ab sofort ist es möglich Angebote und Gesuche über ein Kontaktformular im Menüpunkt „Verein“ – „Schwarzes Brett“ an den Verein zu schicken und online stellen zu lassen. Dies erfolgt manuell durch den Vorstand, sodass es etwas dauern kann bis das Inserat auftaucht.

Mit dem Senden des Kontaktformulars erklärt sich die jeweilige Person bereit, dass der Verein die Kontaktdaten an eventuelle Interessierte weitergibt.

Die Inserate werden voraussichtlich 2 Monate geschaltet sein, bevor sie automatisch von der Seite gelöscht werden.

Aufhebung des AFB-Sperrbezirks

Nach dem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) bei Bienen im vergangenen Jahr bestand bisher weiterhin der Sperrbezirk in Lich.

Alle Ergebnisse der im Sperrbezirk entnommenen Futterkranzproben waren negativ, sodass der Landkreis Gießen den Sperrbezirk zum Donnerstag (28.03.2024) aufgehoben hat. Damit entfallen die bisher geltenden Beschränkungen für Imkereien im betroffenen Gebiet.

Zur ausführlichen Mitteilung des Veterinäramts durch den Landkreis geht es hier.

Wer weiterhin zur Allgemeinverfügung lesen möchte, kann dies im nachstehenden Dokument machen.

Informationen zum Monitoring Informationen zum Monitoring der Asiatischen Hornisse – Rundschreiben 03/2024 vom LandesverbandInformationen zum Monitoring

Ausbreitung der Asiatische Hornisse stoppen

Die aus Südostasien stammende Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) ist nach den Vorgaben der Europäischen Kommission eine nicht-heimische, invasive Art und fällt in die Kategorie der Früherkennung, wonach sie überwacht (Monitoring) und bekämpft werden muss.

Die Asiatische Hornisse profitiert von den warmen Sommern und den milden Wintern. Sie trifft als gebietsfremde Art auf hervorragende Bedingungen, um sich erfolgreich zu verbreiten. 

Man erkennt die Asiatische Hornisse an ihrer schwarzen Grundfärbung: Die Brust ist schwarz, der Hinterleib dunkel mit wenigen gelben Binden. Die Beine sind schwarz-gelb gefärbt. 

Um die Ausbreitung und kostenintensive Nestentfernungen im Herbst auszubremsen, können Mithilfe von Locktöpfen in den Frühlingsmonaten Jungköniginnen lebend abgefangen werden. Die Locktöpfe können auf den Balkon, in den Garten oder auf das Fensterbrett gestellt werden. Einen Locktopf herstellen ist einfach: Schraubglas, Loch in den Deckel, Docht aus gefaltetem Küchenkrepp oder Leinen durch das Loch ziehen, er sollte bis auf den Boden reichen. Lockstoff zur Befüllung des Glases: 1/3 Bier, 1/3 lieblichen Wein, 1/3 Himbeersirup o. ä.

Bitte melden Sie die Sichtung beim HLNUG (QR Code). Nach einer Verifizierung und Bestätigung kann das Tier abgetötet werden. Somit wird der Lebenszyklus unterbrochen und große Nester verhindert. Eine Meldung ist unbedingt erforderlich. Bitte verzichten Sie im Sinne des Artenschutzes auf Fallen. Auch sogenannte „Lebendfallen“ tragen zum Verlust heimischer Arten bei. 

QR-Code Meldeplattform des HLNUG

Bei Rückfragen

Verena Rübsam Obfrau für Bienengesundheit Landesverband Hessischer Imker e.V.

https://hessische-imker.de/bienengesundheit/

Gesamtes Rundschreiben inklusive einer Bauanleitung für einen Locktopf